Die Anwaltskanzlei Obermaier hat sich seit 20 Jahren auf das Sozialrecht fokussiert und berät und vertritt Mandant*innen in den wesentlichen Bereichen des Sozialrechts, dem
Um Rechtssuchenden den Weg zu erfahrenen, kompetenten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu erleichtern, wird der Titel Fachanwalt für Sozialrecht von der Rechtsanwaltskammer vergeben, den man nur bei Erfüllung ständiger Fortbildungsverpflichtungen führen darf.
Gelegentlich werden auch Schnittstellenproblematiken und angrenzende Rechtsgebiete wie z. B. individuelles Arbeitsrecht, Betreuungs- bzw. Vorsorgebevollmächtigtenrecht, Versicherungsrecht oder Verwaltungsrecht bearbeitet.
Für den Laien sind die Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten oft unklar und „eigentlich“ irrelevant. In der Regel gelingt es jedoch im Rahmen des Telefonats zwecks Vereinbarung eines Beratungstermins „herauszufiltern“, ob es um sozialrechtliche Fragen geht.
Auf den Unterseiten erhalten Sie einen Überblick über das Tätigkeitsspektrum und informieren Sie sich – insbesondere unter Beiträge – zum Thema Sozialrecht.
Die Anwaltskanzlei Obermaier ist sowohl in Leipzig, als auch mit einer Zweigstelle in Berlin für Sie vor Ort. Gerne vertreten wir Ihre Interessen und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch, in dem wir uns ein genaues Bild von Ihrem Anliegen machen können. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 0341 . 225 67 62 oder über das Kontaktformular.
Alle Fotos auf dieser Website sind von Herrn Peter Hirth und unterliegen dem Urheberrecht und dürfen entsprechend nicht unbefugt - also nicht ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung - verwendet werden.
Alle Gemälde auf dieser Website sind von Herrn Andreas Amrhein und unterliegen dem Urheberrecht und dürfen entsprechend nicht unbefugt - also nicht ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung - verwendet werden.